Schulbegleitung beantragen in Potsdam

Von der ersten Idee bis zur bewilligten Schulbegleitung: Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung führt Sie durch den gesamten Antragsprozess – mit allen Formularen, Fristen und Tipps für Potsdam.

Welches Amt ist zuständig?

Die erste und wichtigste Frage: Bei welchem Amt stellen Sie den Antrag? Das hängt von der Art der Behinderung oder Beeinträchtigung Ihres Kindes ab. In Potsdam gibt es zwei zuständige Stellen:

Häufigster Weg

Jugendamt

§ 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung

Zuständig, wenn Ihr Kind eine seelische Behinderung hat oder eine solche droht. Das umfasst:

  • ADHS / ADS mit erheblicher Teilhabebeeinträchtigung
  • Autismus-Spektrum-Störung
  • Angststörungen und Schulphobie
  • Depression und emotionale Störungen
  • Bindungsstörungen
  • Sozial-emotionaler Förderbedarf
  • Traumafolgestörungen

Kontakt in Potsdam:

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Landeshauptstadt Potsdam
Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam

Sozialamt

§ 99 SGB IX – Eingliederungshilfe bei körperlicher/geistiger Behinderung

Zuständig, wenn Ihr Kind eine körperliche oder geistige Behinderung hat. Das umfasst:

  • Geistige Behinderung (IQ unter 70)
  • Schwere Lernbehinderung (Grenzbereich)
  • Körperliche Behinderung (Rollstuhl, Sehbehinderung etc.)
  • Schwere Mehrfachbehinderung
  • Epilepsie mit erheblicher Beeinträchtigung
  • Schwere chronische Erkrankungen

Kontakt in Potsdam:

Fachbereich Soziales und Gesundheit
Landeshauptstadt Potsdam
Hegelallee 6–10, 14467 Potsdam

Unsicher, welches Amt zuständig ist? Stellen Sie im Zweifel den Antrag beim Jugendamt. Falls das Jugendamt feststellt, dass das Sozialamt zuständig ist, leitet es den Antrag weiter. Das Wichtigste: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, denn die Leistung kann nicht rückwirkend gewährt werden.

Antrag Schritt für Schritt

Der gesamte Prozess dauert in der Regel 6 bis 12 Wochen von der Antragstellung bis zum Beginn der Schulbegleitung. In dringenden Fällen kann ein Eilantrag gestellt werden. Hier die einzelnen Schritte im Detail:

1

Erstberatung & Information

Zeitaufwand: 1–2 Wochen

Bevor Sie den Antrag stellen, informieren Sie sich über die Möglichkeiten und sprechen Sie mit allen Beteiligten:

  • - Gespräch mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer über die Schwierigkeiten
  • - Kontakt zur Schulsozialarbeit oder zum schulpsychologischen Dienst
  • - Erstberatung bei einem Träger der Schulbegleitung (kostenlos)
  • - Unseren Bedarfs-Check durchführen
2

Fachärztliches Gutachten einholen

Zeitaufwand: 2–6 Wochen (Wartezeit auf Termin!)

Das Gutachten ist das zentrale Dokument für den Antrag. Je nach zuständigem Amt werden unterschiedliche Gutachten benötigt:

Für das Jugendamt (§ 35a)

Stellungnahme eines Kinder- und Jugendpsychiaters oder eines approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit ICD-10-Diagnose und Aussage zur Teilhabebeeinträchtigung.

Für das Sozialamt (§ 99)

Ärztliches Gutachten (Kinderarzt oder Facharzt) mit Beschreibung der Behinderung, ggf. Gutachten des Gesundheitsamtes. Bei geistiger Behinderung: psychologische Testung (IQ-Test).

Tipp: Die Wartezeiten bei Kinder- und Jugendpsychiatern in Potsdam betragen aktuell 3–6 Monate. Melden Sie Ihr Kind so früh wie möglich an. In dringenden Fällen kann der Kinderarzt eine Erstbescheinigung ausstellen, die für den Antrag zunächst ausreicht.

3

Stellungnahme der Schule

Zeitaufwand: 1–2 Wochen

Bitten Sie die Schule um eine schriftliche Stellungnahme, die folgende Punkte umfasst:

  • Beschreibung der Situation des Kindes im Schulalltag
  • Konkrete Beispiele für den Unterstützungsbedarf
  • Bereits ergriffene Maßnahmen der Schule (und warum diese nicht ausreichen)
  • Empfehlung für Art und Umfang der Schulbegleitung
  • Stundenzahl (wann genau wird die Begleitung benötigt?)

In Potsdam kennen die meisten Schulen den Prozess und haben Erfahrung mit solchen Stellungnahmen. Unsere Schulübersicht zeigt Ihnen, welche Schulen in Potsdam besondere Erfahrung mit Inklusion haben.

4

Antrag einreichen

Zeitaufwand: 1 Tag

Der Antrag auf Eingliederungshilfe ist formlos – das heißt, Sie brauchen kein spezielles Formular. Ein einfaches Schreiben reicht. Der Antrag sollte enthalten:

Checkliste: Was muss in den Antrag?

  • Name, Geburtsdatum und Adresse des Kindes
  • Name und Adresse der Erziehungsberechtigten
  • Name und Adresse der Schule
  • Beschreibung der Behinderung/Beeinträchtigung
  • Konkrete Bitte um Bewilligung einer Schulbegleitung
  • Gewünschter Umfang (Stunden pro Woche)
  • Anlage: Fachärztliches Gutachten/Stellungnahme
  • Anlage: Stellungnahme der Schule
  • Anlage: Ggf. vorhandene Förderpläne oder Berichte

Wichtig: Schicken Sie den Antrag per Einschreiben oder geben Sie ihn persönlich ab und lassen Sie sich den Eingang quittieren. Die Leistung beginnt frühestens ab dem Tag der Antragstellung – nicht rückwirkend!

5

Prüfung durch das Amt

Zeitaufwand: 2–4 Wochen

Nach Eingang des Antrags wird das zuständige Amt folgende Schritte einleiten:

  • 1. Eingangsbestätigung (innerhalb einer Woche)
  • 2. Prüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit
  • 3. Ggf. Anforderung weiterer Gutachten oder Stellungnahmen
  • 4. Ggf. Beauftragung einer eigenen Begutachtung (selten)
  • 5. Einladung zum Hilfeplanverfahren
6

Hilfeplanverfahren

Zeitaufwand: 1 Termin (1–2 Stunden)

Das Hilfeplangespräch ist ein zentrales Element im Bewilligungsprozess. An diesem Gespräch nehmen typischerweise teil:

Eltern/ErziehungsberechtigteSachbearbeiter/in des AmtesKlassenlehrerin/-lehrerSchulsozialarbeitVertreter des TrägersGgf. Therapeut/in

Im Hilfeplangespräch werden die Ziele der Schulbegleitung, der Umfang (Stunden pro Woche), die Dauer (in der Regel ein Schuljahr, dann Überprüfung) und die konkreten Aufgaben der Schulbegleitung festgelegt.

Tipp: Bereiten Sie sich auf das Gespräch vor. Notieren Sie sich konkrete Beispiele, wann und warum Ihr Kind Unterstützung braucht. Scheuen Sie sich nicht, die Bedürfnisse Ihres Kindes klar zu benennen.

7

Bewilligung & Trägerwahl

Zeitaufwand: 1–2 Wochen

Nach positiver Entscheidung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Darin steht:

  • Bewilligter Stundenumfang pro Woche
  • Bewilligungszeitraum (meist ein Schuljahr)
  • Qualifikationsanforderungen an die Schulbegleitung
  • Hinweis auf freie Trägerwahl (Wunsch- und Wahlrecht)

Sie haben das Recht, den Träger frei zu wählen! Das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht (§ 9 SGB IX) gibt Ihnen die Möglichkeit, den Träger auszusuchen, der am besten zu Ihrem Kind passt.

Eine Übersicht aller Träger in Potsdam mit ihren Schwerpunkten und Einsatzgebieten finden Sie auf unserer Startseite. Oder stellen Sie direkt eine Anfrage, und wir helfen Ihnen bei der Auswahl.

8

Start der Schulbegleitung

Zeitaufwand: 1–2 Wochen Eingewöhnung

Der Träger stellt Ihnen eine passende Schulbegleiterin oder einen Schulbegleiter vor. In einem Kennenlerngespräch (Eltern, Kind, Schulbegleitung, ggf. Lehrkraft) werden die gegenseitigen Erwartungen besprochen. Dann beginnt die Eingewöhnungsphase.

Nach ca. sechs Wochen findet in der Regel ein erstes Auswertungsgespräch statt, um zu prüfen, ob die Begleitung gut funktioniert und ggf. Anpassungen vorzunehmen.

Welche Dokumente werden benötigt?

Damit Ihr Antrag möglichst schnell bearbeitet wird, sollten Sie alle Unterlagen vollständig einreichen. Hier die Übersicht:

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Formloser Antrag(Pflicht)

Ein Schreiben an das zuständige Amt, in dem Sie die Eingliederungshilfe in Form einer Schulbegleitung beantragen. Muss von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden.

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Fachärztliches Gutachten / Stellungnahme(Pflicht)

Bei § 35a: Stellungnahme des Kinder- und Jugendpsychiaters oder -psychotherapeuten. Bei § 99: Ärztliches Attest oder Gutachten mit Diagnose.

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Stellungnahme der Schule(Pflicht)

Beschreibung des Förderbedarfs, der bisherigen Maßnahmen und der Empfehlung für eine Schulbegleitung durch die Schule.

+

Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

Falls vorhanden: Der Bescheid über den festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf durch das Staatliche Schulamt.

+

Bestehende Förderpläne

Aktuelle individuelle Förderpläne der Schule, die den bisherigen Förderverlauf dokumentieren.

+

Entwicklungsberichte

Berichte von Therapeuten (Ergotherapie, Logopädie, Psychotherapie), die die Entwicklung des Kindes beschreiben.

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Schwerbehindertenausweis

Falls vorhanden: Kopie des Schwerbehindertenausweises (erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung).

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Ablehnungen kommen vor – aber sie sind nicht das Ende. In vielen Fällen lohnt es sich, Widerspruch einzulegen. Die Erfolgsquote bei Widersprüchen im Bereich der Eingliederungshilfe ist erfahrungsgemäß hoch.

Widerspruch einlegen

Sie haben einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen. Der Widerspruch muss keine Begründung enthalten, es empfiehlt sich aber, die Gründe darzulegen.

Zusätzliche Gutachten einholen

Oft liegt die Ablehnung an einer unzureichenden Begutachtung. Ein zweites Gutachten eines anderen Facharztes kann den Bedarf besser belegen.

Anwaltliche Hilfe

Ein Fachanwalt für Sozialrecht kann den Widerspruch formulieren und Sie im gesamten Verfahren vertreten. Viele Anwälte bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Klage vor dem Sozialgericht

Wird auch der Widerspruch abgelehnt, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei (kein Kostenrisiko).

Eilantrag

In dringenden Fällen (z.B. drohender Schulausschluss) kann ein Eilantrag beim Sozialgericht gestellt werden, der innerhalb weniger Tage entschieden wird.

Wichtig: Geben Sie nicht vorschnell auf! Viele Ablehnungen basieren auf formalen Mängeln (fehlende Unterlagen, unzureichendes Gutachten), nicht auf einer inhaltlichen Ablehnung des Bedarfs. In vielen Fällen wird der Antrag im Widerspruchsverfahren doch noch bewilligt.

Wie lange dauert es insgesamt?

Der gesamte Prozess von der ersten Idee bis zum Start der Schulbegleitung dauert in der Regel:

6–8

Wochen

Bestfall: Alle Unterlagen vorhanden, kooperatives Amt

8–12

Wochen

Durchschnitt: Wartezeit auf Gutachten einkalkuliert

3–6

Monate

Worst Case: Lange Wartezeit auf KJP-Termin, Widerspruch nötig

Unser Rat: Beginnen Sie den Prozess so früh wie möglich – idealerweise schon im laufenden Schuljahr für das kommende. Die Wartezeit auf einen Termin beim Kinder- und Jugendpsychiater ist oft der Flaschenhals. Melden Sie Ihr Kind parallel an, während Sie die anderen Unterlagen zusammenstellen.

Was passiert nach der Bewilligung?

Ihr Antrag wurde bewilligt – herzlichen Glückwunsch! Jetzt beginnt die praktische Umsetzung:

Trägerwahl

Sie wählen einen Träger der Schulbegleitung aus. Dieser stellt die Fachkraft, die Ihr Kind begleiten wird. Nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht und informieren Sie sich über die verschiedenen Anbieter in Potsdam.

Kennenlernen

Der Träger schlägt Ihnen eine Schulbegleiterin oder einen Schulbegleiter vor. In einem Kennenlerngespräch können Sie und Ihr Kind die Person kennenlernen. Wenn die Chemie nicht stimmt, können Sie um eine andere Person bitten.

Eingewöhnung

Die ersten 2–4 Wochen sind eine Eingewöhnungsphase. Die Schulbegleitung lernt das Kind, die Klasse, die Lehrkräfte und die Abläufe kennen. In dieser Phase wird viel beobachtet und wenig eingegriffen.

Regelmäßige Auswertung

Alle 6–8 Wochen finden Reflexionsgespräche statt (Eltern, Schulbegleitung, Träger, ggf. Schule). Hier wird besprochen, was gut läuft und was angepasst werden muss.

Fortschreibung des Hilfeplans

Am Ende des Bewilligungszeitraums (meist nach einem Schuljahr) findet ein Hilfeplangespräch mit dem Amt statt. Hier wird geprüft, ob die Schulbegleitung weiterhin nötig ist und ggf. verlängert oder angepasst.

Brauchen Sie Hilfe bei der Antragstellung?

Stellen Sie eine unverbindliche Anfrage, und ein Potsdamer Träger unterstützt Sie kostenlos bei der Antragstellung.